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   OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14   

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https://dejure.org/2014,28234
OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14 (https://dejure.org/2014,28234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.2014 - 11 SV 46/14 (https://dejure.org/2014,28234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 11 SV 46/14 (https://dejure.org/2014,28234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 103 Abs 1 GG, § 281 Abs 2 Satz 4 ZPO, § 32b ZPO, § 36 Abs 1 Nr. 6 ZPO
    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14
    103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG NJW 2009, 1584).

    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen (BVerfG NJW 2009, 1584; OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2010, 13 AR 5/19 und vom 27.5.2010, 13 AR 1/10; OLG München, Beschluss vom 15.5.2009, AR (K) 7/09).

  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14
    Damit hat es den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 11 AR 3/10 -, juris).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 1/12

    Heißwasser-Untertischgerät

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14
    Wie das Landgericht in seiner Verfügung vom 16.12.2010 im Grundsatz zutreffend festgestellt hat, ist diese Einschränkung des HS 2 (nur) dann nicht anwendbar, wenn ein Prospektverantwortlicher im Sinne des Paragraphen 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO verklagt wird (BGH NJW 2013, 1302).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

    Einem Verweisungsbeschluss kommt jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt oder wenn sie auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs beruht und daher als willkürlich zu beurteilen ist (Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 281 Rdn. 17; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 16.6.2014, 11 SV 46/14 und vom 10.6.2014, 11 SV 114/13, zit. n. Juris; OLG Rostock Beschluss vom 11.3.2005 - 8 UH 1/05 3, zit. n. Juris).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14

    Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

    Damit hat es das rechtliche Gehör der Kläger verletzt, so dass dem Verweisungsbeschluss bereits aus diesem Grund keine Bindungswirkung zukommen kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.6.2014, 11 SV 46/14; vom 16.12.2010, 11 AR 3/10).
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